Warum Lohnkosten ausgewiesen werden müssen
Erbringst du Leistungen für Privatkunden, bist du gesetzlich verpflichtet, den Lohnkostenanteil in der Rechnung auszuweisen (§ 35a EStG).
Nur so kann deine Kundschaft Handwerksleistungen steuerlich geltend machen.
Mit plancraft hinterlegst du die nötigen Angaben einmal, danach werden die Lohnkosten automatisch korrekt ausgewiesen.
Lohnkosten berechnen
Damit plancraft den Lohnkostenanteil automatisch berechnen kann, müssen die Lohnkosten korrekt in der Kalkulation hinterlegt sein.
So gehst du vor:
Öffne eine Position im Dokument.
Nutze die Kalkulation der Position.
Ordne die Kostenart „Lohn“ den entsprechenden Positionen zu.
🟥 Wichtig:
Für die Ausweisung der Lohnkosten berücksichtigt plancraft ausschließlich Lohnkosten, die über die Kalkulation erfasst wurden.
Warum Stunden allein nicht ausreichen
Auch wenn in einer Position zum Beispiel „acht Stunden“ angegeben sind, kann plancraft ohne Kalkulation nicht erkennen, ob es sich um Lohnkosten handelt.
Die Stunden könnten sich ebenso auf eine zeitbasierte Gerätemiete beziehen.
Nur über die Kalkulation mit der Kostenart „Lohn“ ist eine korrekte Ausweisung möglich.
Lohnkostenanteil im Dokument ausweisen
So blendest du den Lohnkostenanteil im Dokument ein:
Scrolle im Dokument zum Bereich der Netto- und Bruttosumme.
Klicke in die Gesamtkostenaufstellung.
Aktiviere ganz unten die Option „Lohnkostenanteile ausweisen“.
Wähle, ob der Text automatisch oder manuell eingefügt werden soll.
plancraft ergänzt daraufhin einen passenden Textbaustein mit dem berechneten Lohnkostenanteil.
Standardeinstellung für Lohnkostenanteile festlegen
Du kannst festlegen, wann Lohnkosten automatisch ausgewiesen werden sollen.
So definierst du die Standardeinstellung:
Öffne die Einstellungen.
Gehe zu „Buchhaltung & Rechnungswesen“.
Wähle „Lohnkostenanteil ausweisen“.
Lege getrennt für Privatkunden und Geschäftskunden fest, ob der Lohnkostenanteil automatisch angezeigt werden soll.
Diese Einstellung gilt für Angebote und Rechnungen.
