Unterschied zwischen Angebot und Kostenvoranschlag
Beide Dokumente wirken ähnlich – juristisch und praktisch gibt es aber wichtige Unterschiede. Die folgende Tabelle hilft dir, den Überblick zu behalten:
Unterschiede auf einen Blick
Kriterium | Kostenvoranschlag | Angebot |
Rechtsgrundlage | §§ 650, 632 Abs. 3 BGB | §§ 145–150 BGB |
Verbindlichkeit | Unverbindlich (Preisabweichung bis zu zwanzig möglich) | Verbindlich, wenn keine Freizeichnung oder Frist gesetzt |
Preisabweichung | Bis zu zwanzig, nur mit Absprache | Keine, außer Frist abgelaufen oder „freibleibend“ |
Kosten für den Kunden | Kann kostenpflichtig sein | In der Regel kostenlos |
Zweck | Erste grobe Einschätzung, bei unsicherem Aufwand | Konkretes Verkaufsangebot mit Preisbindung |
Flexibilität | Hoch – mehr Spielraum bei Umsetzung und Preis | Niedrig – bindet dich an Umfang und Preis |
Formulierung | „Kostenvoranschlag“ + Hinweis auf mögliche Abweichungen | „Angebot“ + z. B. Gültigkeitsdauer oder Freizeichnung |
Nutzung in plancraft | Dokument mit Preisschätzung + Kommentar nutzen | Dokument mit klarer Leistung und Preis erstellen |
Gemeinsamkeiten
Beide kannst du in plancraft digital erstellen und versenden
Beide dienen der Kalkulation und Kundeninformation
Beide sollten klar betitelt und beschrieben sein
Praxis-Tipps
Nutze Kostenvoranschläge, wenn du dir noch unsicher über Aufwand oder Materialpreise bist.
Nutze Angebote, wenn du dem Kunden einen klaren Preis mit Verbindlichkeit nennen willst.
Wichtig: Schreib deutlich drauf, um was es sich handelt – das schützt dich rechtlich.
Beispiel-Formulierungen:
Kostenvoranschlag: „Preis kann um max. 20 % abweichen – nur nach Rücksprache.“
Angebot: „Verbindlich bis zum 30.06.2025.“
Angebot freibleibend: „Preisänderungen vorbehalten.“
Kostenvoranschlag in plancraft
Um einen Kostenvoranschlag in plancraft zu erstellen, gehe in dein
Projekt → "Neues Dokument" →"Kostenvoranschlag"
