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Was sagt die VOB/B §4 Abs. 3?
Dieser Artikel bezieht sich auf Deutschland und die VOB/B. 🇩🇪
Nach VOB/B §4 Abs. 3 hat der Auftragnehmer (AN) Bedenken
gegen die vorgesehene Art der Ausführung (auch wegen der Sicherung gegen Unfallgefahren),
gegen die Güter der vom Auftraggeber (AG) gelieferten Stoffe beziehungsweise Bauteile oder
gegen die Leistungen anderer Unternehmer
unverzüglich dem AG — möglichst schon vor Beginn der Arbeiten — schriftlich mitzuteilen - der AG bleibt jedoch für seine Angaben, Anordnungen oder Lieferungen verantwortlich.
Was kannst du tun?
Mit plancraft kannst du einfach eine Bedenkenanzeige erstellen. Das sorgt für rechtliche Sicherheit und stellt sicher, dass du ordnungsgemäß über Mängel informierst.
Überprüfung der Materialien und Vorleistungen
Du musst alle bereitgestellten Unterlagen, Materialien und Vorarbeiten sofort auf erkennbare Mängel prüfen. Dies sollte im Rahmen deiner Fachkenntnisse geschehen.
Erkennbare Mängel melden
Entdeckst du Mängel oder Bedenken, die deine Arbeit beeinträchtigen könnten, musst du den AG sofort informieren. Mit plancraft kannst du in wenigen Schritten eine Bedenkenanzeige erstellen und diese direkt an den AG senden. Dies hilft dir, die Mitteilung formal korrekt und gut dokumentiert zu übermitteln.
Schwer erkennbare Mängel
Mängel, die aufwendige Untersuchungen erfordern, gelten nicht als „erkennbar“. Wenn du aber vermutest, dass der AG diese Umstände nicht kennt, solltest du ihn auch in diesem Fall informieren. Eine Bedenkenanzeige über plancraft hilft dir, die Informationen schnell und effizient zu dokumentieren.
Vorschläge zur Behebung
Gib dem AG innerhalb einer angemessenen Frist Lösungsvorschläge zur Behebung der Mängel.
Haftung
Meldest du Mängel nicht, kannst du haftbar gemacht werden. Meldest du Mängel jedoch rechtzeitig mit einer Bedenkenanzeige über plancraft und der AG ignoriert diese, bist du von der Haftung befreit.
Schriftliche Mitteilung
Alle Mitteilungen sollten schriftlich festgehalten werden. plancraft bietet dir hier eine einfache Möglichkeit, die Bedenkenanzeige direkt zu erstellen und revisionssicher zu speichern, falls es später zu Unklarheiten kommen sollte.