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GoBD: Was du bei digitaler Archivierung beachten musst

Alles, was du über die GoBD-Konformität im Zusammenspiel mit plancraft wissen musst.

Was ist die GoBD

Die GoBD sind die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff. Es ist eine Verwaltungsvorschrift für unter anderem Finanzämter. Sie enthält Vorgaben, die aus Sicht der Finanzverwaltung für alle EDV-Systeme relevant sind.

Ist das Arbeiten mit plancraft GoBD konform?

Ob das Arbeiten mit plancraft GoBD konform ist, hängt davon ab, dass mehrere Vorgaben der GoBD eingehalten werden. plancraft bildet dabei die wichtigsten Aspekte ab, die für digitale Dokumente und deren Nachvollziehbarkeit relevant sind.

Digitale Archivierung und Unveränderlichkeit

In plancraft erstellst du automatisch hochwertige PDF-A/2-Dokumente. Dieser Standard unterstützt die Langzeitarchivierbarkeit und damit die Grundlage für digitale Buchführung und Ablage.

Nachvollziehbarkeit von Veränderungen

Nach 3.2.5. Absatz 58 der GoBD müssen Veränderungen protokolliert werden. Deshalb erstellt plancraft für dich automatisch einen Versionsverlauf für nachträglich veränderte Dokumente.

Beispiel: Du schreibst ein Angebot, stellst es fertig und die Angebotsnummer wird vergeben. Danach wird ein PDF-A/2-Dokument erstellt. Wenn du später einen Zahlendreher im Dokument entdeckst, kannst du in plancraft die Bearbeitung erneut anstoßen und das Dokument unter derselben Nummer erneut veröffentlichen. plancraft erstellt dann automatisch eine neue Version und archiviert sie im Versionsverlauf.

Hinweis: Für weitergehende Fragen zur GoBD kannst du die GoBD direkt beim Bundesfinanzministerium abrufen. Wenn du das Juristendeutsch nicht lesen möchtest, kannst du dich an deinen Steuerberater oder die Handwerkskammer wenden.

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